Maschinenverordnung: digitale Betriebsanleitungen ab 2027

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Sie erlaubt digitale Betriebsanleitungen unter Bedingungen, sie macht sie nicht zur Pflicht.

Rechtsstand: 19. August 2026.

Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027 anzuwenden. Sie erlaubt Herstellern, Betriebsanleitungen digital bereitzustellen. Digital ist eine Möglichkeit, keine allgemeine Pflicht.

Kerndaten

Verordnung
Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen und dazugehörige Produkte
Geltungsbeginn
grundsätzlich 20. Januar 2027
Erlaubt ist
die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitungen unter Bedingungen, keine allgemeine Pflicht
Mindestdauer online
erwartete Lebensdauer der Maschine, mindestens jedoch zehn Jahre nach Inverkehrbringen
Papierrechte
eine zum Kaufzeitpunkt verlangte Papierfassung kostenlos binnen eines Monats; bei nichtprofessioneller Nutzung wesentliche Sicherheitsinformationen auf Papier

Artikel 10 Absatz 7 in Kürze

Bei digitaler Bereitstellung muss der Hersteller unter anderem:

Quelle: Verordnung (EU) 2023/1230, Artikel 10 Absatz 7, auf EUR-Lex.

Werden digitale Anleitungen 2027 Pflicht?

Nein. Die Verordnung erlaubt sie unter Bedingungen. Papier bleibt zulässig und ist in bestimmten Fällen weiterhin erforderlich.

Genügt ein QR-Code?

Nein. Er ist nur ein möglicher Zugangsweg. Zuordnung, Download, Speicherung, Langzeitverfügbarkeit und Papierfälle bleiben entscheidend.

Reichen zehn Jahre immer?

Nein. Bei Betriebsanleitungen gilt auch die erwartete Lebensdauer. Ist sie länger, muss die Bereitstellung entsprechend länger geplant werden.

Übergang

Für Produkte, die vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregeln. Entscheidend ist das konkrete Inverkehrbringen eines Produkts. Das Veröffentlichungsdatum einer Baureihe allein genügt für die Einordnung nicht. Lassen Sie die zeitliche Einordnung fachlich und rechtlich prüfen.

Deutschland

Das Maschinendurchführungsgesetz verlangt für den deutschen Markt ab dem Stichtag unter anderem deutsche Fassungen der relevanten Anleitungen, Erklärungen und Zugriffshinweise. Österreich und die Schweiz müssen getrennt nach ihrem jeweiligen Rechtsstand beurteilt werden; die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat.

Hinweis

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Produkttyp, Zielmarkt, Nutzergruppe und weitere anwendbare Rechtsakte können zusätzliche Anforderungen auslösen.

Weitere Antworten stehen in den häufigen Fragen.